Letzte Aktualisierung: 19. April 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der QuickWin Media (im Folgenden "Agentur") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") über die Erbringung von Marketingberatungs- und -dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln (z.B. durch Aufnahme der Zusammenarbeit) erfolgen.

2.3 Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Agentur, dem schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Marketingkommunikation und den aktuellen branchenüblichen Standards. Sie berücksichtigt dabei die Vorgaben des Auftraggebers und handelt in dessen Interesse.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

3.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Die Agentur behält sich vor, für den durch die Änderung entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

4.2 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet deren Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung durch die Agentur verfügt. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht entstehen.

4.4 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Fristen entsprechend. Die Agentur kann den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die Leistungen der Agentur ergibt sich aus dem Angebot, dem schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Die Agentur ist berechtigt, bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen.

5.3 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Termine und Fristen

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2 Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

6.3 Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.

7. Nutzungsrechte

7.1 Alle Rechte an den von der Agentur im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (z.B. Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Programme) verbleiben bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich dem Auftraggeber übertragen wurden.

7.2 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihr erstellten Werken. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

7.3 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

7.4 Die Agentur hat das Recht, auf den von ihr erstellten Werken als Urheberin genannt zu werden. Sie ist zudem berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

8. Gewährleistung

8.1 Die Agentur führt alle Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung der branchenüblichen Grundsätze aus. Sie gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Marketingkommunikation.

8.2 Der Auftraggeber hat die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Als unverzüglich gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der jeweiligen Leistung.

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

9. Haftung

9.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist beruhen.

9.2 Für andere Schäden haftet die Agentur nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Bei der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4 Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder von ihm genehmigt wurden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen.

9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden.

10.2 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend verpflichten.

10.3 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur zu finden.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag.

11.2 Bei Verträgen mit unbefristeter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
  • über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug gerät.

11.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.

12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie uns kontaktieren:

QuickWin Media

Leopoldstraße 23

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E-Mail: [email protected]